Die erreichen den Parksünder hier zu Lande in jedem Fall, und auch vor Knöllchen aus dem Ausland ist man nicht sicher: Solche Zahlungsaufforderungen können ebenfalls im heimischen Briefkasten landen, wenn ein zwischenstaatliches Abkommen besteht. (Quelle: Die Welt 2002)
Eine Anerkennung der Dienstzeiten werde es allerdings nicht geben, Pensionsansprüche regle ein zwischenstaatliches EU-Abkommen. (Quelle: DIE WELT 2001)
Bis dahin könne ein zwischenstaatliches Schiedsgericht, das in Kürze die Arbeit aufnehmen soll, über den Fall befinden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)